REKLAMATIONSRECHT UND GARANTIE
Als Privat- oder Gewerbekunde bei SODEMANN INDUSTRIFJEDRE A/S haben Sie laut Gesetz ein übliches zweijähriges Reklamationsrecht für den Fall, dass mit der Ware etwas nicht in Ordnung ist. SODEMANN INDUST-RIFJEDRE A/S leistet darüber hinaus keine weitere Garantie, weshalb Sie als Kunde von SODEMANN INDUSTRIFJEDRE A/S nach einem üblichen zweijährigen Reklamationsrecht geschützt sind. Für den Kunden ist der Un-terschied zwischen einem üblichen zweijährigen Reklamationsrecht und einer Garantie schwer verständlich. Nachstehend versuchen wir, diesen Unter-schied zwischen üblichem zweijährigem Reklamationsrecht und Garantie zu erklären.
Wer als Privatkunde in einem EU-Land ein Handelsgeschäft macht, hat ein mindestens zweijähriges Reklamationsrecht. In einzelnen EU-Ländern kann auch längeres Reklamationsrecht gelten, das Minimum von zwei Jahren darf jedoch niemals unterschritten werden. Das bedeutet, dass Sie als Privatkunde in dem Fall, dass eine Ware auf Grund von Gegebenheiten defekt Danach haben Sie als Privatkunde für eine Ware, die auf Grund von Gegebenheiten kaputt geht, die zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie bestanden haben, je nach den Umständen entweder das Recht auf Rückzahlung des Kaufpreises, Repa-ratur oder Umtausch.
Nach dänischem Recht hat ein Gewerbekunde ebenfalls ein zweijähriges Reklamationsrecht. Dieses Reklamationsrecht beruht nicht auf EU-Gesetzgebung, weshalb ein Gewerbekunde in anderen Ländern möglicher-weise nicht denselben Schutz genießt. Bei einem gewerblichem Kauf muss der Gewerbekunde beweisen, dass die Ware zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war.
Bei Privatkäufen (Privatkunden) ist die Beweislast im ersten halben Jahr um-gekehrt. Das heißt, dass bei einem Privatkauf im ersten halben Jahr der Ver-käufer beweisen muss, dass die Ware zum Lieferzeitpunkt nicht mangelhaft war. Nach dieser Zeit, also nach Ablauf eines halben Jahres, muss der Pri-vatkunde den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war.
Stellt ein Privatkunde oder ein Gewerbekunde einen Fehler fest, für den sei-ner Meinung nach der Verkäufer haftet, muss er dies beim Verkäufer schnellstmöglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Fehlers beanstanden.
Eine Garantie läuft parallel zum Reklamationsrecht und ist eine Leistung, die in der Regel länger als das gesetzliche Reklamationsrecht reicht. Ein Verkäu-fer leistet eine Garantie nur, wenn er dies deutlich erklärt und konkret angibt, was unter eine solche Garantie fällt. Die Garantie wird meist auf eine solche Weise erklärt, dass der Verkäufer für bestimmte Eigenschaften der Ware oder eine Mindestlebensdauer bei allgemeinem Gebrauch garantiert. Wie anfangs erwähnt, leistet SODEMANN INDUSTRIFJEDRE A/S eine solche Garantie nicht, doch haben Sie als Privat- oder Gewerbekunde ein übliches zweijähriges Reklamationsrecht.