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NDA (Non-Disclosure Agreement)

NDA (Non-Disclosure Agreement)

Download pdfVerständlicherweise möchte ein Kunde von einem Zulieferer eine unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung haben, wenn sein Produkt / seine Produktentwicklung der Geheimhaltung unterliegt. Grundsätzlich unterschreiben wir jedoch keine Geheimhaltungsvereinbarungen und dergleichen, weil das Bauteil, mit dem wir in Verbindung stehen, in der Regel nur Teil eines Gesamtprodukts ist. Wir sind weder an allen Einzelheiten zu dem Produkt interessiert, noch müssen wir diese kennen. Wir benötigen genaue Angaben zu dem Teil, der die Feder betrifft, nur in dem Umfang, wie er für die Lösung der Aufgabe erforderlich ist. Muss ein NDA-Dokument erstellt und unterzeichnet werden, muss dies aber, um Sinn zu machen, gegenseitig juristisch korrekt sein. Dokumente dieser Art erfordern von uns Zeit und Aufwand, um geprüft und in ihrer Gesamtheit verstanden zu werden, ehe wir sie unterzeichnen können. Bislang sind wir immer ohne diese juristischen Dokumente ausgekommen. Wir werden häufig in Bezug auf Konstruktionen und Erfindungen angesprochen, bei denen die Informationen intern bleiben müssen – ein hohes Maß an Geheimhaltung auf allen Stufen des Vorgang ist für uns ethisch und moralisch selbstverständlich – dafür brauchen wir keine Geheimhaltungsvereinbarung oder andere Dokumente.

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