REACH Richtlinie EU-Chemikaliengesetz
REACH Richtlinie EU-Chemikaliengesetz
REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemical substances" und ist die Bezeichnung einer Verordnung (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Kommission, deren Zweck darin besteht, sicherzustellen, dass die 100.000 verschiedenen Arten von Chemikalien, die in der EU verwendet werden, im Hinblick auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt dokumentiert sind. Der Vorschlag hat Bedeutung für alle Chemikalien, die in einer Menge von mindestens einer Tonne jährlich von einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedsland produziert, importiert oder verwendet werden. Für mehrere der gesundheits- und umweltschädlichsten Chemikalien werden die Unternehmen verpflichtet, weniger gefährliche Chemikalien einzusetzen, wenn dies möglich ist. Es werden in unseren Produkten keine Chemikalien verwendet, die auf der Kandidatenliste der REACH-Verordnung über Schadstoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent auftreten. Unsere Produkte enthalten keine Chemikalilen oder gefährlichen Stoffe und es werden für die Herstellung der Federn nur herkömmliche Öle und Schmiermittel verwendet.
SVHC.
In unseren Produkten werden keine Chemikalien von der SVHC-Liste verwendet.
SVHC ist eine Liste mit Stoffen, die besonders gefährlich sind, gesondert klassifiziert unter REACH (Substances of Very High Concern = SVHC).
Diese Liste (Stand vom 27. Juni 2024) können Sie hier sehen.